Prüfungsaufgaben in unterschiedlichen technischen Gebieten

Artikel 1 (5) VEP

Eine oder mehrere Prüfungsaufgaben können in mehr als einem technischen Gebiet angeboten werden.

VEP → Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung
ABVEP → Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung

siehe auch