Patentierungsausschluss

Art. 52 (1) EPÜ → Patentierbare Erfindungen
Art. 52 (2) EPÜ → Nicht patentierbare Erfindungen
Art. 53 EPÜ → Ausnahmen von der Patentierbarkeit

siehe auch

§ 1 (3) PatG → Patentierungsausschluss nicht technischer Gegenstände oder Tätigkeiten