Patentierbarkeit mikrobiologischer Verfahren und der mithilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse

Artikel 53 b) S. 2 EPÜ

Dies [→ Ausnahmen von der Patentierbarkeit] gilt nicht für mikrobiologische Verfahren und die mithilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse;

Regel 26 (6) EPÜ → Mikrobiologische Verfahren

siehe auch