Organisation und Durchführung der europäischen Eignungsprüfung

Artikel 1 (6) VEP

Die Prüfung wird nach Maßgabe dieser Vorschriften und der Ausführungsbestimmungen zu diesen Vorschriften (nachstehend „ABVEP“ genannt) von einem Aufsichtsrat, einer Prüfungskommission , Prüfungsausschüssen und einem Prüfungssekretariat organisiert und durchgeführt. Deren Zuständigkeiten sind in diesen Vorschriften und in den ABVEP geregelt, die beide jährlich veröffentlicht werden.

Artikel 2 VEB → Aufsichtsrat der europäischen Eignungsprüfung
Artikel 4 VEB → Prüfungskommission der europäischen Eignungsprüfung
Artikel 7 VEB → Prüfungsausschüsse der europäischen Eignungsprüfung
Artikel 9 VEB → Prüfungssekretariat der europäischen Eignungsprüfung

VEP → Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung
ABVEP → Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung

siehe auch