Nutzerunterstützung

Vom 1. Mai 2010 an können Telefonanrufe bei Formalsachbearbeitern zur Nutzerunterstützung des EPA weitergeleitet werden, falls der angerufene Mitarbeiter nicht erreichbar ist.1)

Eine Telefonansage informiert darüber, wie dieser neue Service genutzt werden kann. Wird ein Anruf auf diese Weise weitergeleitet, wird die Anfrage registriert und an die entsprechende Person oder Abteilung übermittelt, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten.2)

Sie erreichen die Nutzerunterstützung wie folgt:3)

des EPA

siehe auch

1) , 2) , 3)
Amtsblatt EPA 5/2010, 287