Gegenstand der europäischen Eignungsprüfung

Artikel 1 (4) VEP

Die Prüfungsaufgaben erstrecken sich zumindest auf: die Ausarbeitung der Ansprüche und der Einleitung einer europäischen Patentanmeldung auf der Grundlage von Angaben, wie sie normalerweise einem zugelassenen Vertreter bei dieser Tätigkeit vorliegen; die Ausarbeitung einer Erwiderung auf einen Bescheid, in dem der Stand der Technik entgegengehalten wird; die Ausarbeitung einer Einspruchsschrift gegen ein europäisches Patent; die Beantwortung rechtlicher Fragen und die Ausarbeitung rechtlicher Beurteilungen von spezifischen Sachverhalten.

VEP → Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung
ABVEP → Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung

siehe auch