Bestandene Vorprüfung als Voraussetzung für die Zulassung zur europäischen Eignungsprüfung

Artikel 11 (7) S. 3 VEP

Außerdem müssen im Falle der Abhaltung einer solchen Vorprüfung Bewerber, die sich für die Prüfung anmelden, diese Vorprüfung bestanden haben.

Regel 10 ABVEP → Vorprüfung zur europäischen Eignungsprüfung

siehe auch