Inhalt des Antrags auf Eintragung eines Rechtsübergangs

§ 28 DPMAV (2)

In dem Antrag sind anzugeben:

  1. das Aktenzeichen des Schutzrechts,
  2. der Name, der Sitz und die Zustellungsanschrift des Inhabers des Schutzrechts in der im Register eingetragenen Form,
  3. Angaben über die Rechtsnachfolger entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 der Patentverordnung, § 3 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 der Gebrauchsmusterverordnung, § 5 Abs. 1 bis 4 der Markenverordnung, § 6 Absatz 1 bis 4 der Designverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, 5 Nr. 1 und 2 der Halbleiterschutzverordnung,
  4. falls die Rechtsnachfolger einen Vertreter bestellt haben, der Name und die Anschrift des Vertreters nach Maßgabe des § 13.

§ 28 DPMAV → Eintragung eines Rechtsübergangs

siehe auch

§ 28 DPMAV → Eintragung eines Rechtsübergangs