Gemeinsamer Antrag auf Eintragung des Rechtsübergangs

§ 28 DPMAV (8)

Der Antrag auf Eintragung des Rechtsübergangs kann für mehrere Schutzrechte gemeinsam gestellt werden.

§ 28 DPMAV → Eintragung eines Rechtsübergangs

siehe auch

§ 28 DPMAV → Eintragung eines Rechtsübergangs