Sonstige Streitigkeiten über Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Titel IX, Abschnitt 3 GGeschmMV:
Art. 93 GGeschmMV → Ergänzende Vorschriften über die Zuständigkeit der nationalen Gerichte, die keine Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte sind
Art. 94 GGeschmMV → Bindung des nationalen Gerichts

Art. 79 - 94 GGeschmMV (Titel IX) → Zuständigkeit und Verfahren für Klagen, die Gemeinschfatsgeschmacksmuster Betreffen

siehe auch

GGeschmMV → Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung
Geschmacksmusterrecht → Gemeinschaftsgeschmacksmuster