Auswirkungen auf das Recht der Mitgliedsstaaten

Titel X GGeschmMV:
Art. 95 GGeschmMV → Parallele Klagen aus Gemeinschaftsgeschmacksmustern und aus nationalen Musterrechten
Art. 96 GGeschmMV → Verhältnis zu anderen Schutzformen nach nationalem Recht

siehe auch

GGeschmMV → Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung
Geschmacksmusterrecht → Gemeinschaftsgeschmacksmuster