Ausstellungspriorität

§ 15 Abs. 4 DesignG → Ausstellungspriorität

Die Geltendmachung einer Ausstellungspriorität nach dem Ausstellungsgesetz ist weder an eine besondere Form noch an die Einhaltung einer bestimmten Frist gebunden und kann jederzeit erfolgen.1)

Im Prozess kann sich der Musterinhaber jederzeit ohne weitere Formalitäten auf diese Begünstigung berufen, muss allerdings die gesetzlichen Voraussetzungen dafür darlegen und ggf. beweisen.2)

siehe auch

Ausstellungsgesetz

1)
BGH, Urteil vom 29. Juni 2017 - I ZR 9/16 - Bettgestell; m.V.a. BGH, Beschluss vom 27. September 1984 - X ZB 6/84, BGHZ 92, 188, 189 - Ausstellungspriorität; Kühne in Eichmann/v. Falckenstein/Kühne, DesignG, 5. Aufl., § 15 Rn. 7
2)
BGH, Urteil vom 29. Juni 2017 - I ZR 9/16 - Bettgestell; m.V.a. BGH, Urteil vom 9. Juni 1982 - I ZR 85/80, GRUR 1983, 31, 32 - Klarsichtbecher; v. Gamm, GeschmMG, 2. Aufl., § 7a Rn. 3