Vergütungsanspruch bei beschränkter Inanspruchnahme

§ 10 (1) ArbnErfG [weggefallen]

Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung, sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung beschränkt in Anspruch genommen hat und sie benutzt. § 9 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.

§ 9 (1) → Vergütungsanspruch

siehe auch