Unberechtigte Anmeldung durch den Arbeitnehmer

Hat der Arbeitnehmer die Diensterfindung unberechtigt zum Patent angemeldet, bedarf es nach Inanspruchnahme der Diensterfindung durch den Arbeitgeber gemäß §§ 6, 7 ArbNErfG einer Übertragung und nicht nur einer Umschreibung der Anmeldung oder eines hierauf erteilten Patents auf den Arbeitgeber.1)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 12. April 2011 - X ZR 72/10 - Initialidee