Hochschullehrerprivileg

Das Hochschullehrerprivileg ist seit der Gesetzesänderung vom 18. Januar 2002 (BGBl. I S. 414) weggefallen.

Es gelten für Beschäftigten an einer Hochschule aber weiterhin besondere Bestimmungen, die das allgemeine Arbeitnehmererfinderrecht modifizieren.

Erfindungen von Beschäftigten an einer Hochschule

siehe auch