Preisvergleichsportal

Die Preissuchmaschine idealo.de funktioniert in der Weise, dass ihr Betreiber von Versandhändlern die Daten der von ihnen angebotenen Produkte einschließlich der Preise und der Versandkosten übermittelt bekommt und sie in Preisranglisten einordnet. Die Preisgünstigkeit der Angebote bestimmt die Reihenfolge, in der die Anbieter genannt werden.1)

Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals im Internet verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten vorbehaltlich klarer gegenteiliger Hinweise regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Er geht deshalb grundsätzlich davon aus, dass er das dort beworbene Produkt zu dem angegebenen Preis erwerben kann, und wird irregeführt, wenn der tatsächlich verlangte Preis nach einer Preiserhöhung auch nur für einige Stunden über dem im Preisvergleichsportal angegebenen Preis liegt.2)

der Hinweis „Alle Angaben ohne Gewähr!“ in der Fußzeile der Preisvergleichsliste aus der Sicht des Verkehrs allenfalls auf Übermittlungs- oder Übertragungsfehler, die auf unterschiedliche Preisangaben in der Preisvergleichsliste einerseits und auf den Seiten der werbenden Händler andererseits beruhen. Denn der Verkehr sei an diesen Hinweis etwa im Zusammenhang mit der Bekanntgabe von Lottozah-len und damit in Fällen gewöhnt, in denen über ein Informationsmedium Nachrichten weitergegeben würden, die auf Angaben Dritter beruhten.3)

Der Hinweis „Alle Angaben ohne Gewähr!“ bezieht sich nach der Lebenserfahrung allein auf die Frage, ob der Betreiber des Preisvergleichsportals für Übermittlungs- und Übertragungsfehler haften soll.4)

siehe auch

1) , 2) , 3) , 4) BGH, Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 123/08 - Espressomaschine
wettbewerbsrecht/preisvergleichsportal.txt · Zuletzt geändert: 2010/09/01 09:53 von mfreund
 

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