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wettbewerbsrecht:grundsatz_der_verhaeltnismaessigkeit_im_bereich_des_gesundheitsschutzes [2020/09/01 07:21] – mfreund | wettbewerbsrecht:grundsatz_der_verhaeltnismaessigkeit_im_bereich_des_gesundheitsschutzes [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Bereich des Gesundheitsschutzes ====== | ||
+ | Bei der Prüfung, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Bereich des Gesundheitsschutzes beachtet worden ist, ist zu berücksichtigen, | ||
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+ | Innerhalb dieses Wertungsspielraums ist die Einschätzung zulässig, dass der Betrieb einer Apotheke durch einen Nichtapotheker im Unterschied zu einer von einem Apotheker betriebenen Apotheke eine Gefahr für die | ||
+ | Gesundheit der Bevölkerung, | ||
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+ | Nichts Abweichendes gilt für den Versandhandel, | ||
+ | Gesetzgebers das Arzneimittel dem Verbraucher - ebenso wie bei der persönlichen Aushändigung - von einer staatlich zugelassenen und überwachten Apotheke nach den entsprechenden Rechtsvorschriften zugänglich gemacht wird.((BGH, Beschl. v. 30. April 2020 - I ZR 123/19; m.V.a. auf den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung [GKV-Modernisierungsgesetz - GMG], BT-Drucks. 15/1525, S. 165)) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | AMG -> [[Arzneimittelgesetz]] |
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