wettbewerbsrecht:aminosaeureprodukte

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 +====== Aminosäureprodukte ======
  
 +Das vom Tatgericht ermittelte Verkehrsverständnis, nach dem Aminosäureprodukte in Kapselform
 +in Fertigpackungen nach Gewicht angeboten werden und dies die Pflicht zur Angabe des Grundpreises nach § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV aF [-> [[Preisangabenverordnung]]] auslöst, hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand.((BGH, Versäumnisurteil vom 23. März 2023 - I ZR 17/22))
 +
 +===== siehe auch =====