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verfahrensrecht:zustaendigkeitsstreitwert

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 +====== Zuständigkeitsstreitwert ======
  
 +Nach dem Wert des Verfahrens ("Streitwert") nach den § 2 ff ZPO bestimmt sich die Zuständigkeit des Gerichts ("Zuständigkeitsstreitwert") und (analog) die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ("[[Rechtsmittelstreitwert]]").
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 2 ff ZPO -> [[Streitwert]]