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verfahrensrecht:zuruecknahme_eines_rechtsmittels

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 +====== Zurücknahme eines Rechtsmittels ======
  
 +-> [[Patentrecht:Rücknahme der Nichtigkeitsklage]]
 +
 +Die Zurücknahme eines Rechtsmittels muss zwar nicht ausdrücklich, aber doch eindeutig erklärt werden. Inhaltlich muss der Rechtsmittelführer klar und unzweideutig zum Ausdruck bringen, dass er das Verfahren nicht mehr fortsetzen
 +und ohne Entscheidung des Rechtsmittelgerichts beenden will. Bei Zweifeln ist der Erklärung die Bedeutung beizumessen, welche die geringeren verfahrensrechtlichen Folgen nach sich zieht.((BGH, Urteil vom 18. Mai 2021 - X ZR 23/19 - Funkzellenzuteilung; m.V.a. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 -
 +XII ZB 243/18, MDR 2019, 439 Rn. 8))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Rechtsmittel]]