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verfahrensrecht:zentrales_schutzschriftenregister

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Zentrales Schutzschriftenregister

Im Zentralen Schutzschriftenregister können Schutzschriften nebst Anlagen hinterlegt werden. Im ZSR können Schutzschriften nebst Anlagen schnell und bequem elektronisch hinterlegt werden. Die Gerichte fragen das Register nur noch im konkreten Einzelfall online ab.

Das Zentrale Schutzschriftenregister ist ein Dienst der Europäischen EDV-Akademie des Rechts gGmbH.

Für die Gerichte entfällt der Aufwand, Schutzschriften zu registrieren, zu verwahren und zu archivieren. Nach Eingang eines einstweiligen Verfügungsantrages wird per Abfrage im ZSR überprüft, ob eine Schutzschrift für das jeweilige Verfahren hinterlegt ist. So werden nur die relevanten Schutzschriften zu den Akten genommen.1)

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Gerichte, beim Eingang eines Verfügungsantrags das Schutzschriftenregister abzufragen. Es wird derzeit versucht, verbindliche bzw. freiwillige Regelungen zu treffen, über die jeweils an dieser Stelle informiert wird. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der Hinterleger die in Betracht kommenden Gerichte etwa per Telefax über die Hinterlegung der Schutzschrift informiert. Wenn in einem solchen Fall das Gericht gleichwohl von einer Registerabfrage absieht, könnte darin ein Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör liegen.2)

siehe auch

1) , 2)
Information der Webseite des zentralen Schutzschriftenregisters
verfahrensrecht/zentrales_schutzschriftenregister.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1