Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:voraussetzungen_an_das_elektronische_dokument

finanzcheck24.de

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Voraussetzungen an das elektronische Dokument

§ 130a (2) ZPO

Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates technische Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht.

siehe auch

verfahrensrecht/voraussetzungen_an_das_elektronische_dokument.1696576844.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/10/06 07:20 von mfreund