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verfahrensrecht:verschlechterungsverbot

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Verschlechterungsverbot

In der bloßen Änderung der Entscheidungsgründe liegt kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot; auch die Änderung unselbständiger Rechnungsposten innerhalb eines Anspruchs unter Beibehaltung der Endsumme stellt keine verbotene Verschlechterung dar.1)

siehe auch

1)
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 138/05; m.V.a. BGH NJW-RR 2004, 95
verfahrensrecht/verschlechterungsverbot.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1