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verfahrensrecht:verfahrensruege

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Verfahrensrüge

§ 551 ZPO → Revisionsbegründung

§ 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO

Eine Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil kann in der Revisionsinstanz mit einer Verfahrensrüge nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO geltend gemacht werden, soweit eine Berichtigung des Tatbestands nach § 320 ZPO beantragt worden ist und sich aus der den Berichtigungsantrag zurückweisenden Entscheidung des Berufungsgerichts ergibt, dass seine tatbestandlichen Feststellungen widersprüchlich sind.

siehe auch

verfahrensrecht/verfahrensruege.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1