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verfahrensrecht:telefax

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 Eine [[Fehlfunktion technischer Einrichtungen in der Anwaltskanzlei]] entlastet den Rechtsanwalt nur dann, wenn die Störung plötzlich und unerwartet aufgetreten ist und durch regelmäßige Wartung der Geräte nicht hätte verhindert werden können. Dabei ist ein Rechtsanwalt bei Ausschöpfung einer Frist bis zum letzten Tag zwar nicht verpflichtet, das Telefax-System stets vorsorglich auf dessen Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Er missachtet aber dann die gebotene Sorgfalt, wenn er wegen eines Versagens des Telefax-Systems konkreten Anlass dafür hat, an dessen verlässlicher Funktionstauglichkeit zu zweifeln.((BGH, Beschl. v. 15. Dezember 2022 - I ZB 35/22; m.V.a. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2020 - XI ZB 8/19, juris Rn. 12 mwN)) Eine [[Fehlfunktion technischer Einrichtungen in der Anwaltskanzlei]] entlastet den Rechtsanwalt nur dann, wenn die Störung plötzlich und unerwartet aufgetreten ist und durch regelmäßige Wartung der Geräte nicht hätte verhindert werden können. Dabei ist ein Rechtsanwalt bei Ausschöpfung einer Frist bis zum letzten Tag zwar nicht verpflichtet, das Telefax-System stets vorsorglich auf dessen Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Er missachtet aber dann die gebotene Sorgfalt, wenn er wegen eines Versagens des Telefax-Systems konkreten Anlass dafür hat, an dessen verlässlicher Funktionstauglichkeit zu zweifeln.((BGH, Beschl. v. 15. Dezember 2022 - I ZB 35/22; m.V.a. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2020 - XI ZB 8/19, juris Rn. 12 mwN))
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 +Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax nicht vorschnell abgebrochen werden, wenn eine Übersendung zunächst - insbesondere wegen einer Belegung des Empfangsgeräts mit anderweitigen Sendungen - nicht gelingt. Danach ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann zu versagen, wenn schon um 20 Uhr von weiteren Sendeversuchen abgesehen worden ist.((BGH, Zwischenurteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23 - EGVP-Störung; m.V.a. BGH, Beschluss vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18, NJW 2019, 3310 Rn. 17))
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
  
 -> [[Elektronischer Rechtsverkehr]] -> [[Elektronischer Rechtsverkehr]]
verfahrensrecht/telefax.1690273751.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1