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+ | ====== Tatsachenbehauptung ====== | ||
+ | Maßgebend für die Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einer [[Meinungsäußerung]] ist, ob der Gehalt der Äußerung einer objektiven Klärung und einer Überprüfung durch [[Beweis]] zugänglich ist.((OLG Hamm, Urteil v. 11.05.2010, I-4 U 14/10; m.V.a. Palandt-Sprau, | ||
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+ | Wahr oder unwahr können nur Tatsachenbehauptungen sein, über die Beweis erhoben werden kann. Rechtsansichten sind im Grundsatz jedoch Meinungsäußerungen, | ||
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+ | Bei Mischtatbeständen ist für die Abgrenzung entscheidend, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Tatsachen]] \\ | ||
+ | -> [[Beweis]] \\ |
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