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— | verfahrensrecht:sich_widersprechende_begruendungen_im_klageantrag [2023/07/25 08:29] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Sich widersprechende Begründungen im Klageantrag ====== | ||
+ | Es ist anerkannt, dass für einen [[Klageantrag]] in tatsächlicher Hinsicht widersprechende Begründungen gegeben werden können, wenn das Verhältnis dieser Begründungen zueinander klargestellt ist, sie also nicht als ein einheitliches Vorbringen geltend gemacht werden.((BGH, | ||
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+ | Nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit des Parteivorbringens kann sich der Kläger danach die von seinem Sachvortrag abweichenden Behauptungen des Beklagten hilfsweise zu eigen machen und seine Klage darauf stützen.((BGH, | ||
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+ | Aber nur wenn der Kläger dies auch tut, darf das Vorbringen des Beklagten der Entscheidung zugrunde gelegt werden.((BGH, | ||
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+ | Wenn der Kläger den Vortrag des Beklagten bestreitet oder ein ihm günstiges Beweisergebnis nicht gegen sich gelten lassen will, ist es nicht zulässig, ihm einen Erfolg aufzunötigen, | ||
+ | ; m.V.a. BGH, NJW 1989, 2756)) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Klageantrag]] |
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