Anzeigen:
Auch wenn der Markeninhaber in der mündlichen Verhandlung nicht vertreten ist, ist gleichwohl in der Sache zu entscheiden, weil Säumnisfolgen im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Markengesetz nicht vorgesehen sind.1)
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de