verfahrensrecht:polizeiliche_vollzugsorgane

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
verfahrensrecht:polizeiliche_vollzugsorgane [2021/08/12 07:31] mfreundverfahrensrecht:polizeiliche_vollzugsorgane [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Polizeiliche Vollzugsorgane ======
  
 +§ 758 (3) ZPO -> [[Befugnis des Gerichtsvollziehers zur Gewaltanwendung]]
 +
 +===== siehe auch ======
 +
 +-> [[Organe der Rechtspflege]]