Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


verfahrensrecht:klageantrag

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
verfahrensrecht:klageantrag [2022/04/04 10:22] mfreundverfahrensrecht:klageantrag [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Klageantrag ======
 +
 +<note>
 +**§ 253 (2) Nr. 2 ZPO**
 +
 +Die Klageschrift muss enthalten die bestimmte Angabe des Gegenstandes [-> [[Streitgegenstand]]] und des Grundes des erhobenen Anspruchs, sowie einen [[Bestimmtheit des Klageantrags|bestimmten Antrag]].
 +</note>
 +
 +-> [[Bestimmtheit des Klageantrags]] \\
 +-> [[Klageerhebung]] \\
 +-> [[Klagegrund]], [[Lebenssachverhalt]] \\
 +-> [[Sich widersprechende Begründungen im Klageantrag]] \\
 +
 +Ein Verbotsantrag darf im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte
 +nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt.((BGH, Urteil vom 30. April 2015 - Tagesschau-App)) [-> [[Bestimmtheit des Klageantrags]]]
 +
 +Bei einem Antrag auf Nichtigkeitsklage sind die Nr. des angegriffenen Patents, sowie der Umfang der beantragten Nichtigkeitserklärung anzugeben.
 +
 +Bei Zahlungsklagen ist im Allgemeinen der Betrag konkret anzugeben. Ausnahmen sind Schmerzensgeld und der angemessene Betrag der Vergütung nach § 38 ArbEG.
 +
 +[[Ausnahmetatbestände]] brauchen nicht in den Klageantrag aufgenommen zu werden, wenn dieser allein die konkrete Verletzungsform beschreibt. Es ist nicht Sache des Klägers, den Beklagten darauf hinzuweisen, was ihm erlaubt
 +ist.((BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - I ZR 2/21 - Tina Turner; m.V.a. BGH, Urteil vom 11. Februar 2021 - I ZR 227/19, GRUR 2021, 758 Rn. 18 = WRP 2021, 610 - Rechtsberatung durch Architektin)) Eine diesen Grundsatz nicht beachtende Überbestimmung ist allerdings - insbesondere mit Blick auf den Bestimmtheitsgrundsatz - grundsätzlich unschädlich.((BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - I ZR 2/21 - Tina Turner; m.V.a. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 81/10, GRUR 2012, 945 Rn. 24 f. = WRP 2012, 1222 - Tribenuronmethyl; Urteil vom 12. Dezember 2019 - I ZR 173/16, GRUR 2020, 401 Rn. 13 = WRP 2020, 465 - ÖKO-Test I))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 253 ZPO -> [[Klageschrift]]
 +
 +-> [[Klageerhebung]]
  
verfahrensrecht/klageantrag.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1