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Die Klage

Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Klage ist die ordnungsgemäße Klageerhebung.

Fehlt es an einer Sachurteilsvoraussetzung, so kommt es zu einer Klageabweisung durch Prozeßurteil. Das Prozessurteil entfaltet keine volle Rechtskraft. Wird der Mangel behoben, kann also der Fall neu anhängig gemacht und verhandelt werden. Die Rechtskraftwirkung setzt ein Sachurteil voraus.

Einreden

Folgende Einreden können vom Beklagten geltend gemacht werden:

1) Bei fehlender Ausländersicherheit gilt die Klage als nicht erhoben.
 
verfahrensrecht/klage.txt · Zuletzt geändert: 2009/03/23 16:58 (Externe Bearbeitung)