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verfahrensrecht:fristenkontrolle [2022/04/20 09:18] – mfreund | verfahrensrecht:fristenkontrolle [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Fristenkontrolle ====== | ||
+ | -> [[Überwachung einer Rechtsmittelfrist]] \\ | ||
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+ | Die [[Sorgfaltspflicht in Fristsachen]] verlangt von einem Rechtsanwalt, | ||
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+ | Zu einer wirksamen [[Ausgangskontrolle]] gehört eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, | ||
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+ | Diese Fristenkontrolle dient nicht alleine dazu zu überprüfen, | ||
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+ | Eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der einzelnen Schriftstücke ist im Rahmen der Ausgangskontrolle | ||
+ | nicht erforderlich((vgl. BGH, NJW-RR 2017, 1140 Rn. 14)); eine solche wäre bei per Post versendeten Schriftstücken, | ||
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+ | Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, | ||
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+ | Insbesondere der die Eintragung der Rechtsmittelfrist nur mündlich anweisende Rechtsanwalt muss ausreichende organisatorische Vorkehrung dagegen treffen, dass seine Anweisungen nicht in Vergessenheit geraten und die Eintragung der Frist deshalb unterbleibt. Deshalb gehört zu den eine Gegenkontrolle ermöglichenden Vorkehrungen im Rahmen der anwaltlichen Fristenkontrolle, | ||
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+ | Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung zudem nur unterzeichnen und zurückgeben, | ||
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+ | Der Rechtsanwalt hat ferner selbstständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob ein Fristende richtig ermittelt und eingetragen wurde, wenn ihm die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, | ||
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+ | Dem Rechtsanwalt, | ||
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+ | Hat der Prozessbevollmächtigte einer Partei die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift seinem angestellten Büropersonal übertragen, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 233 ZPO -> [[Wiedereinsetzung in den vorigen Stand]] \\ | ||
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+ | -> [[Frist]] |
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