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+ | ====== Fortgeschrittene elektronische Signatur ====== | ||
+ | Eine fortgeschrittene Signatur ist gemäß Art. 3 Nr. 11 und Art. 26 | ||
+ | eIDAS-VO eine elektronische Signatur, die | ||
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+ | a) eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet ist, | ||
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+ | b) die Identifizierung des Unterzeichners ermöglicht, | ||
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+ | c) unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt wird, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann, und | ||
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+ | d) so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden ist, | ||
+ | dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann. | ||
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+ | Diese Regelung normiert zusätzliche Anforderungen an die Authentizität | ||
+ | und Integrität der Signatur. Sie differenziert nicht danach, auf welche Daten sich | ||
+ | die Signaturdaten beziehen.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[elektronische Signatur]] |
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