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verfahrensrecht:feststellungsfaehigkeit_eines_betagten_oder_bedingten_rechtsverhaeltnisses

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Feststellungsfähigkeit eines betagten oder bedingten Rechtsverhältnisses

Ein betagtes oder bedingtes Rechtsverhältnis ist jedoch feststellungsfähig (BGHZ 28, 225, 234), und erst recht erlaubt § 256 ZPO die Klärung angeblich schon bestehender Rechtsbeziehungen, wenn die daraus in Betracht kommenden Ansprüche noch von einer Bedingung abhängig sind.1)

siehe auch

1)
BGHZ 4, 133, 135; BGH, Urt. v. 10.10.1991 - IX ZR 38/91, NJW 1992, 436, 437
verfahrensrecht/feststellungsfaehigkeit_eines_betagten_oder_bedingten_rechtsverhaeltnisses.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1