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verfahrensrecht:defensivbeschluss

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Defensivbeschluss

Begehrt der Beschwerdeführer einen sogenannten Defensivbeschluss kann der Beschwerde das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis nicht abgesprochen werden, wenn eine uneinheitliche Eintragungspraxis des Deutschen Patent- und Markenamts bei vergleichbaren Zeichen besteht.1)

siehe auch

1)
BPatG 29 W (pat) 163/04 - Rechtsschutzbedürfnis für Defensivbeschluss - InfoVoice
verfahrensrecht/defensivbeschluss.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1