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verfahrensrecht:beweiswuerdigung

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 +====== Beweiswürdigung ======
 +
 +§ 286 ZPO -> [[Freie Beweiswürdigung]] \\
 +
 +Durch die Beweiswürdigung bildet das Gericht seine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsache auf Grund der [[Beweisaufnahme]].
 +
 +Eine auf Plausibilitätsgesichtspunkten und damit einer unvollständigen [[Tatsachengrundlage]] getroffene Feststellung stellt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar.((BGH, Beschl. v. 26. Januar 2023 - I ZR 106/22; m.V.a. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - I ZR 205/16, juris Rn. 10))
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Beweis]]
 +