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verfahrensrecht:beteiligtenwechsel_im_patentverfahren

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Beteiligtenwechsel im Patentverfahren

§ 265 (2) ZPO ist im Einspruchsbeschwerdeverfahren anwendbar.

Im Nichtigkeitsverfahren und im Einspruchsbeschwerdeverfahren gelten für Kläger- und Beklagtenwechsel über § 99 PatG die Regelungen der ZPO zum Parteiwechsel. Auch die Umschreibung des Streitpatents auf den Rechtsnachfolger hat keine Auswirkung auf die Beteiligtenstellungen.

Beteiligtenwechsel im Einspruchsverfahren
Beteiligtenwechsel im Nichtigkeitsverfahren

siehe auch

verfahrensrecht/beteiligtenwechsel_im_patentverfahren.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1