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+ | ====== Analogie ====== | ||
+ | Eine Analogie ist nur zulässig, wenn das Gesetz eine [[planwidrige Regelungslücke]] enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem vom Gesetzgeber geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass | ||
+ | angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Planwidrige Regelungslücke]] |
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