Zitate

§ 51 (1) Satz 1 UrhG

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.

§ 19a UrhGRecht der öffentlichen Zugänglichmachung

§ 51 (1) Satz 2 UrhG

Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Zitate sollen zur Erleichterung der geistigen Auseinandersetzung Belegfunktion haben.1)

Zulässigkeit

Ein Zitat ist nach § 51 UrhG nur zulässig, wenn eine innere Verbindung zwischen der zitierten Stelle und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird.2)

Die Zitierfreiheit gestattet es nicht, ein Werk nur um seiner selbst willen zur Kenntnis der Allgemeinheit zu bringen. Es reicht nicht aus, dass die Zitate in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise eingefügt und angehängt werden; vielmehr muss eine innere Verbindung mit den eigenen Gedanken hergestellt werden.3)

Ein Zitat ist deshalb grundsätzlich nur zulässig, wenn es als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden erscheint.4)

Die durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geforderte kunstspezifische Betrachtung verlangt, bei der Auslegung und Anwendung des § 51 Nr. 2 UrhG die innere Verbindung der zitierten Stellen mit den Gedanken und Überlegungen des Zitierenden über die bloße Belegfunktion hinaus auch als Mittel künstlerischen Ausdrucks und künstlerischer Gestaltung anzuerkennen.5)

Die Schrankenbestimmung des § 51 UrhG setzt die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe eines Werkes zum Zweck des Zitats voraus. Die Zitatfreiheit soll die geistige Auseinandersetzung mit fremden Werken erleichtern. Die Verfolgung eines Zitatzwecks im Sinne des § 50 UrhG erfordert daher, dass der Zitierende eine innere Verbindung zwischen dem fremden Werk und den eigenen Gedanken herstellt und das Zitat als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden erscheint.6)

Filmzitat

Für den nach §§ 95, 94 UrhG geschützten Filmträger, der das Filmwerk oder die Laufbilder enthält, ist diese Schrankenbestimmung gemäß § 94 Abs. 4 UrhG entsprechend anzuwenden; zu den zulässigen Zitaten gehören demnach Zitate aus Filmen, die auf einem Filmträger aufgenommen sind. Die Regelung ist darüber hinaus, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, auf Filmwerke entsprechend anzuwenden; das zitierende Werk kann also ein Filmwerk sein.7)

Neufassung des § 51 UrhG

Die Zitierfreiheit sollte im Lichte einer Anpassung des Schranke des § 51 UrhG an die Informationsgesellschaft nicht grundlegend erweitert werden, sondern nur bei einigen Werkarten (Film- und Multimediawerken) präzisiert werden (vgl. Gesetzentwurf mit Begründung BT-Drucks. 16/1828).8)

Auch die in ihrer Neuformulierung etwas weiter gefasste Schranke des § 51 UrhG bleibt eng auszulegen.9)

siehe auch

1) OLG Jena, Urteil v. 27.02.2008 - Az.: 2 U 319/07; m.V.a. BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum
2) BGH, Urt. v. 20. Dezember 2007 - I ZR 42/05 - TV-Total
3) BGH, Urt. v. 20. Dezember 2007 - I ZR 42/05 - TV-Total; m.V.a. BGHZ 28, 234, 239 f. - Verkehrskinderlied; BGH, Urt. v. 4.12.1986 - I ZR 189/84, GRUR 1987, 363, 364 - Filmzitat, insoweit nicht in BGHZ 99, 162 abgedruckt
4) BGH, Urt. v. 20. Dezember 2007 - I ZR 42/05 - TV-Total; m.V.a. BGH, Urt. v. 7.3.1985 - I ZR 70/82, GRUR 1987, 34, 35 - Liedtextwiedergabe I; Urt. v. 23.5.1985 - I ZR 28/83, GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum, m.w.N.
5) BGH, Urt. v. 20. Dezember 2007 - I ZR 42/05 - TV-Total; m.V.a. BVerfG, Beschl. v. 29.6.2000 - 1 BvR 825/98, GRUR 2001, 149, 151 f.
6) BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 127/09 - Kunstausstellung im Online-Archiv; m.V.a. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - I ZR 42/05, BGHZ 175, 135 Rn. 42 - TV Total, mwN
7) BGH, Urt. v. 20. Dezember 2007 - I ZR 42/05 - TV-Total; m.V.a. BGHZ 99, 162, 166 - Filmzitat
8) vgl. OLG Jena, Urteil v. 27.02.2008 - Az.: 2 U 319/07
9) OLG Jena, Urteil v. 27.02.2008 - Az.: 2 U 319/07
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