Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

urheberrecht:nutzungsrechte

finanzcheck24.de

Nutzungsrechte

§ 31 UrhG → Einräumung von Nutzungsrechten
§ 31a UrhG → Verträge über unbekannte Nutzungsarten
§ 32 UrhG → Angemessene Vergütung
§ 32a UrhG → Weitere Beteiligung des Urhebers
§ 32b UrhG → Zwingende Anwendung
§ 32c UrhG → Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
§ 33 UrhG → Weiterwirkung von Nutzungsrechten
§ 34 UrhG → Übertragung von Nutzungsrechten
§ 35 UrhG → Einräumung weiterer Nutzungsrechte
§ 36 UrhG → Gemeinsame Vergütungsregeln
§ 36a UrhG → Schlichtungsstelle
§ 37 UrhG → Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
§ 38 UrhG → Beiträge zu Sammlungen
§ 39 UrhG → Änderungen des Werkes
§ 40 UrhG → Verträge über künftige Werke
§ 41 UrhG → Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
§ 42 UrhG → Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
§ 42a UrhG → Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern
§ 43 UrhG → Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
§ 44 UrhG → Veräußerung des Originals des Werkes

§ 79 UrhG → Einräumung von Nutzungsrechten durch den ausübenden Künstler

Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich gemäß § 31 Abs. 5 Satz 1 UrhG nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt nach § 31 Abs. 5 Satz 2 UrhG für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt. Danach räumt der Urheber Nutzungsrechte im Zweifel nur in dem Umfang ein, den der Vertragszweck unbedingt erfordert. Dies bedeutet, dass im Allgemeinen nur diejenigen Nutzungsrechte stillschweigend eingeräumt sind, die für das Erreichen des Vertragszwecks unerlässlich sind.1)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - I ZR 25/15 - World of Warcraft I; m.V.a. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 68/08, GRUR 2010, 623 Rn. 20 = WRP 2010, 927 - Restwertbörse I; Urteil vom 27. März 2013 - I ZR 9/12, GRUR 2013, 1213 Rn. 32 = WRP 2013, 1620 - SUMO; Urteil vom 24. September 2014 - I ZR 35/11, GRUR 2015, 264 Rn. 49 = WRP 2015, 347 - Hi Hotel II
urheberrecht/nutzungsrechte.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1