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+ | ====== Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr ====== | ||
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+ | **§ 312g (1) BGB** | ||
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+ | Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), | ||
+ | - angemessene, | ||
+ | - die in Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen, | ||
+ | - den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und | ||
+ | - die Möglichkeit zu verschaffen, | ||
+ | Bestellung und Empfangsbestätigung im Sinne von Satz 1 Nr. 3 gelten als zugegangen, wenn die Parteien, für die sie bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen können. | ||
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+ | § 312g (2) BGB -> [[Informationspflicht im elektronischen Geschäftsverkehr]] \\ | ||
+ | § 312g (3) BGB -> [[Buttonlösung]] \\ | ||
+ | § 312g (4) BGB -> [[Nichtigkeit eines Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr]] \\ | ||
+ | § 312g (5) BGB -> [[Individueller Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr]] \\ | ||
+ | § 312g (6) BGB -> [[Weitergehende Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr]] \\ | ||
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+ | Dem Verbraucher steht nach § 312g Abs. 1 BGB bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b BGB) und bei Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. | ||
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+ | Der Unternehmer ist nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB [-> [[Informationspflichten]]] und Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB verpflichtet, | ||
+ | |||
+ | Der Unternehmer kann diese Informationspflicht nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB dadurch erfüllen, dass er das in der Anlage 1 vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung zutreffend ausgefüllt in Textform übermittelt.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Die Muster Widerrufsbelehrung enthält folgenden Hinweis: „"Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (2) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren | ||
+ | Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren." | ||
+ | ((BGH, Urteil vom 24. September 2020 - I ZR 169/17 - Verfügbare Telefonnummer)) | ||
+ | |||
+ | Die vorgenannten Bestimmungen dienen der Umsetzung von Art. 6 Abs. 1 Buchst. h und Abs. 4 in Verbindung mit Anhang I Teil A der Richtlinie 2011/83/EU ins deutsche Recht und sind daher in Übereinstimmung mit diesen | ||
+ | Vorschriften auszulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, | ||
+ | |||
+ | Die hier in Rede stehenden Vorschriften der Richtlinie stimmen im Wesentlichen mit den entsprechenden Regelungen des deutschen Rechts überein und lauten wie folgt: | ||
+ | |||
+ | Bevor der Verbraucher durch einen Vertrag im Fernabsatz oder einen | ||
+ | außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gebunden ist, informiert der Unternehmer den Verbraucher nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU im Falle des Bestehens eines Widerrufsrechts über die Bedingungen, | ||
+ | Abs. 1 der Richtlinie. Diese Informationen können nach Art. 6 Abs. 4 Satz 1 der | ||
+ | Richtlinie 2011/83/EU mittels der Muster-Widerrufsbelehrung gemäß Anhang I | ||
+ | Teil A gegeben werden. Diese Informationspflicht des Unternehmers ist nach | ||
+ | Art. 6 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2011/83/EU erfüllt, wenn der Unternehmer | ||
+ | dieses Informationsformular zutreffend ausgefüllt dem Verbraucher übermittelt | ||
+ | hat. Die Muster-Widerrufsbelehrung enthält folgenden Hinweis: „Um Ihr Wider | ||
+ | rufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung | ||
+ | (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.“ In den Gestaltungshinweisen der Anlage I Teil A heißt es zu : „Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift | ||
+ | und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, | ||
+ | ein.“.((BGH, | ||
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+ | Ein Unternehmer, | ||
+ | nennt oder auf der Startseite seines Internetauftritts klar und deutlich darstellt, | ||
+ | erweckt damit gegenüber dem Verbraucher den Anschein, dieser könne über | ||
+ | diese Telefonnummer mit ihm Kontakt aufnehmen und gegenüber ihm Erklärungen abgeben. Stellt ein solcher Unternehmer nicht durch einen entsprechenden Hinweis klar, dass diese Telefonnummer nicht für die Entgegennahme | ||
+ | von Widerrufserklärungen bestimmt ist, muss er sich an dem von ihm erweckten Eindruck festhalten lassen, die Telefonnummer könne auch zur Abgabe von | ||
+ | Widerrufserklärungen verwendet werden. Eine solche Telefonnummer ist dann | ||
+ | im Sinne des Gestaltungshinweises zur Muster-Widerrufsbelehrung gemäß Anhang I Teil A der Richtlinie 2011/83/EU " | ||
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+ | Eine Telefonnummer ist im Sinne des Gestaltungshinweises zur Muster-Widerrufsbelehrung gemäß Anhang I Teil A der Richtlinie 2011/83/EU " | ||
+ | für den Abschluss von Fernabsatzverträgen verwendet, rechtfertigt es nicht, | ||
+ | dass dieser Unternehmer die Telefonnummer nicht für die Entgegennahme von | ||
+ | Widerrufsbelehrungen bereithält.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 312g BGB -> [[Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr]] |
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