Schutzrechtsverwarnung

Schutzrechtsverwarnung (Wettbewerbsrecht)
Abmahnung (Privatrecht)

Eine Schutzrechtsverwarnung setzt das Verlangen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, jedenfalls dann nicht voraus, wenn dem Verwarnten nicht vorgeworfen wird, das Schutzrecht bereits verletzt zu haben. Es reicht aus, dass der Schutzrechtsinhaber bestimmte Handlungen als Schutzrechtsverletzung bezeichnet und ankündigt, im Fall ihrer Begehung durch den Verwarnten gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.1)

1) BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09 - Besonderer Mechanismus
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