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+ | ====== Schädiger ====== | ||
+ | Der Schadensminderungs- oder -abwendungspflicht des Geschädigten steht die Pflicht des Schädigers gegenüber, dem Geschädigten den Aufwand für seine Maßnahmen zur Schadensminderung oder -abwendung zu ersetzen.((BGH, | ||
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+ | Nach diesem allgemeinen schadensrechtlichen Grundsatz, der ungeachtet der Anspruchsgrundlage gilt((vgl. BGHZ 122, 172 [juris Rn. 29] - Verfügungskosten)), | ||
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+ | Der Ersatz kann neben der Leistung verlangt werden.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Schadensrecht]] |
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