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privatrecht:schadensersatzanspruch

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 -> [[Haftungsbeschränkung durch den Zurechnungszusammenhang]] \\ -> [[Haftungsbeschränkung durch den Zurechnungszusammenhang]] \\
 -> [[Unselbständiger Auskunftsanspruch zur Vorbereitung und Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs]] \\ -> [[Unselbständiger Auskunftsanspruch zur Vorbereitung und Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs]] \\
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 +Ein Schadensersatzanspruch entsteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich einheitlich auch für die erst in Zukunft entstehenden, adäquat verursachten, zurechenbaren und voraussehbaren Nachteile, sobald irgendein Teilschaden entstanden ist und gerichtlich geltend gemacht werden kann.((BGH, Urteil vom 28. November 2023 - X ZR 83/20; m.V.a. BGH, Urteil vom 19. Mai 2022 - VII ZR 149/21, NJW 2022, 3347 Rn. 28))
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
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