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privatrecht:namensschutz

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privatrecht:namensschutz [2022/04/04 10:09] – [Namensschutz] mfreundprivatrecht:namensschutz [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Namensschutz ======
  
 +Wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer
 +unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem
 +anderen nach § 12 Satz 1 Fall 2, Satz 2 BGB [-> [[Namensrecht]]] Unterlassung verlangen, wenn
 +weitere Beeinträchtigungen zu besorgen sind. 
 +
 +Als Marke können nach § 3 (1) MarkenG [-> [[Markenrecht:Personennamen]]] alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 12 BGB -> [[Namensrecht]] \\
 +§ 3 (1) MarkenG -> [[Markenrecht:Personennamen]] (Markenrecht) \\