Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge

Action disabled: source

Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

privatrecht:leihvertrag

finanzcheck24.de

Leihvertrag

Vertragstypische Pflichten bei der Leihe

§ 598 BGB

Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.

Dass die Überlassung nicht auf Dauer erfolgte, ergibt sich aus dem Wesen der Leihe.1)

siehe auch

siehe auch

1)
BGH, Urt. v. 14. Dezember 2006 - I ZR 34/04 - Archivfotos; m.V.a. BGHZ 82, 354, 356 f.; MünchKomm.BGB/Kollhosser, 4. Aufl., § 598 Rdn. 1
privatrecht/leihvertrag.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1