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privatrecht:erklaerung_des_widerrufs_der_schenkung [2023/01/13 09:31] – mfreund | privatrecht:erklaerung_des_widerrufs_der_schenkung [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Erklärung des Widerrufs der Schenkung ====== | ||
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+ | **§ 531 (1) BGB** | ||
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+ | Der Widerruf [-> [[Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks]]] erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschenkten. | ||
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+ | § 531 (2) BGB -> [[Herausgabe des Geschenks nach Widerruf der Schenkung ]] | ||
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+ | Die Erklärung des [[Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks|Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks]] bedarf keiner Begründung.((BGH, | ||
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+ | Der Wortlaut des für die Beurteilung maßgebenden § 531 Abs. 1 BGB sieht eine Mitteilung des Widerrufsgrundes in der Widerrufserklärung nicht vor.((BGH, Urt. v. 11. Oktober 2022 - X ZR 42/20)) | ||
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+ | Eine Pflicht zur Begründung der Widerrufserklärung kann auch nicht aus dem Sinn und Zweck des § 531 Abs. 1 BGB sowie der §§ 530 und 532 BGB hergeleitet werden.((BGH, | ||
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+ | Angesichts der gravierenden Folgen, die der Widerruf einer Schenkung für den Beschenkten haben kann, hat der Beschenkte allerdings ein schutzwürdiges Interesse daran, die Wirksamkeit eines Widerrufs hinreichend zuverlässig überprüfen zu können. Das Gesetz stellt den Beschenkten insoweit aber nicht schutzlos. Es gewährt ihm dadurch Schutz, dass die materielle Wirksamkeit des Widerrufs an enge objektive und subjektive Voraussetzungen geknüpft ist und dass ein Rückgabeverlangen nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Schenker das Vorliegen dieser Voraussetzungen vor Gericht darlegen und beweisen kann.((BGH, Urt. v. 11. Oktober 2022 - X ZR 42/20)) | ||
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+ | Es stünde in Widerspruch zu diesem Regelungskonzept, | ||
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+ | § 531 Abs. 1 BGB verlangt eine umfassende rechtliche Begründung des Widerrufs nicht. Die Erklärung muss den zugrundeliegenden Sachverhalt allenfalls so weit darstellen, dass der Beschenkte ihn von anderen Geschehnissen unterscheiden, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 530 BGB -> [[Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks]] |
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