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patentrecht:verfahrenskostenhilfe_fuer_jahresgebuehren [2023/07/25 08:24] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | patentrecht:verfahrenskostenhilfe_fuer_jahresgebuehren [2023/10/17 08:30] (aktuell) – [Verfahrenskostenhilfe für Jahresgebühren] mfreund | ||
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- | Auf Antrag können so viele [[Jahresgebühren]] in die [[Verfahrenskostenhilfe]] einbezogen werden, wie erforderlich ist, um die einer Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe nach § 115 Abs. 3 der Zivilprozessordnung entgegenstehende Beschränkung auszuschließen. Die gezahlten Raten sind erst dann auf die Jahresgebühren zu verrechnen, wenn die Kosten des [[Erteilung des Patents|Patenterteilungsverfahrens]] einschließlich etwa entstandener Kosten | + | Auf Antrag können so viele [[Jahresgebühren]] in die [[Verfahrenskostenhilfe]] einbezogen werden, wie erforderlich ist, um die einer Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe nach § 115 Abs. 3 der Zivilprozessordnung entgegenstehende Beschränkung auszuschließen. Die gezahlten Raten sind erst dann auf die Jahresgebühren zu verrechnen, wenn die Kosten des [[Erteilung des Patents|Patenterteilungsverfahrens]] einschließlich etwa entstandener Kosten |
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