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Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:urspruengliche_anmeldung

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Ursprüngliche Anmeldung

Prioritätsrecht

Der Gegenstand eines erteilten Patentanspruchs [→ Gegenstand des Patents] darf nicht über das hinausgehen, was den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen [→ ursprüngliche Anmeldung] als zur angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist. [§ 21 (1) Nr. 4 PatG → Widerruf wegen unzulässiger Erweiterung].

siehe auch

§ 5 (1) PatV → Anmeldungsunterlagen

patentrecht/urspruengliche_anmeldung.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/28 09:24 von mfreund