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patentrecht:uebermittlung_des_gerichtlichen_hinweises_an_ein_anderes_gerichte

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patentrecht:uebermittlung_des_gerichtlichen_hinweises_an_ein_anderes_gerichte [2022/10/28 07:32] – angelegt mfreundpatentrecht:uebermittlung_des_gerichtlichen_hinweises_an_ein_anderes_gerichte [2023/07/25 08:24] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Übermittlung des gerichtlichen Hinweises an ein anderes Gerichte ======
 +
 +<note>
 +**§ 83 (1) S. 3 PatG**
 +
 +Ist eine [[Patentstreitsache]] anhängig, soll der Hinweis [§ 83 (1) PatG -> [[Gerichtlicher Hinweis im Nichtigkeitsverfahren]]] auch dem anderen Gericht von Amts wegen übermittelt werden.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 83 (1) PatG -> [[Gerichtlicher Hinweis im Nichtigkeitsverfahren]]